JoinIn Eltern

Nutzungsbedingungen

Stand: 19. Oktober 2026

Inhalt

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der App „JoinIn Eltern" zwischen dir als Elternteil bzw. Sorgeberechtigtem und dem Anbieter von JoinIn (Name und ladungsfähige Anschrift siehe Impressum; im Folgenden „wir"). Mit der Registrierung erklärst du dich mit diesen Bedingungen einverstanden.

2. Wozu JoinIn Eltern da ist

JoinIn Eltern ist die Begleit-App zur JoinIn-App deines Kindes. Sie ermöglicht dir – soweit die jeweilige Berechtigung eingeschaltet ist (siehe Ziffer 4) – den Standort deines Kindes einzusehen, mit ihm zu schreiben und zu telefonieren, Anfragen zu bestätigen und im Notfall SOS-Alarme zu empfangen. Außerdem kannst du in Eltern-Kontakte (Ziffer 6) mit anderen Erwachsenen schreiben und telefonieren – auch ohne mit einem Kind verbunden zu sein. Die App ersetzt keine persönliche Aufsicht und keine Notrufdienste:

Bei akuter Gefahr wähle immer den Notruf 112.

3. Dein Konto

  • Du darfst dich nur mit einem Kind verknüpfen, für das du sorgeberechtigt bist oder für das du mit Zustimmung der Sorgeberechtigten handelst.
  • Mach bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben und halte deine Zugangsdaten geheim.
  • Dein Konto ist persönlich; eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
  • Aus Sicherheitsgründen kann auf einem Gerät, auf dem ein JoinIn-Kinderkonto betrieben wird, kein Elternkonto angemeldet werden.

4. Verknüpfung mit deinem Kind

  • Persönlich verbinden: Du verbindest dich persönlich mit deinem Kind: Wenn ihr zusammen seid, scannst du mit JoinIn Eltern den QR-Code, den dein Kind in seiner JoinIn-App öffnet. Der Code gilt nur kurz und wechselt ständig. Je nach unserer Einstellung sieht dein Kind danach auf seinem Handy, wer sich verbinden möchte, und bestätigt die Verbindung selbst; lehnt es ab, entsteht keine Verbindung. Oder ihr seid direkt mit dem Scannen verbunden, und dein Kind wird sofort benachrichtigt.
  • Deine Bestätigung: Bevor du dich verbindest, bestätigst du in der App: „Ich bin für dieses Kind sorgeberechtigt oder handle mit Zustimmung der Sorgeberechtigten und willige in die Verarbeitung gemäß Datenschutzerklärung ein.“ Wir speichern, wann du das bestätigt hast und welche Fassung der Datenschutzerklärung dabei galt. Eine falsche Bestätigung ist ein erheblicher Verstoß gegen diese Bedingungen.
  • Berechtigungen: Mit der Verbindung sind Nachrichten und Anrufe eingeschaltet. Ist dein Kind nach seiner Altersangabe sicher unter 16 Jahren, ist auch die Standort-Freigabe von Anfang an eingeschaltet. Kann dein Kind schon 16 Jahre alt sein – etwa weil bei der Anmeldung 15 Jahre oder die Altersgruppe 14–15 angegeben wurde oder sein Alter nicht bekannt ist –, fragen wir dein Kind selbst: Die Standort-Freigabe ist dann zunächst aus, bis dein Kind sie einschaltet, und was es selbst eingeschaltet hat, kann es jederzeit wieder ausschalten. Im Übrigen kann ein Kind unter 16 Jahren die Berechtigungen nicht ausschalten und dich nicht blockieren oder entfernen. Einzelne Berechtigungen kannst auch du nicht ausschalten – du kannst nur die ganze Verknüpfung beenden. Ist dein Kind 16 oder 17 Jahre alt, entscheidet es selbst: Es kann jede Berechtigung ausschalten oder die Verknüpfung beenden. Schaltet dein Kind eine Berechtigung ein oder aus oder beendet es die Verknüpfung, wirst du benachrichtigt.
  • Meldungen und Sperren: Dein Kind kann eine Verknüpfung in jedem Alter an unser Team melden; die App zeigt ihm außerdem die Nummer gegen Kummer (116 111). Unser Team prüft jede Meldung und kann die Verknüpfung vorübergehend sperren: Solange die Sperre gilt, hast du über JoinIn keinen Zugriff auf dein Kind und kannst dich nicht neu mit ihm verbinden. Heben wir die Sperre auf, gilt die Verknüpfung wieder wie vorher. Bestätigt sich ein Missbrauch, trennen wir die Verknüpfung dauerhaft. Löschst du dein Konto, während wir eine deiner Verknüpfungen vorübergehend gesperrt oder dauerhaft getrennt haben, oder wird in dieser Zeit das Konto deines Kindes gelöscht, halten wir eine Einschränkung für Eltern-Kontakte fest – auch wenn du Eltern-Kontakte nie genutzt hast (Ziffer 6).
  • Beenden: Du selbst kannst die Verknüpfung jederzeit beenden. Damit widerrufst du auch deine Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO): Du siehst dann den Standort deines Kindes nicht mehr, ihr könnt über JoinIn nicht mehr schreiben oder telefonieren, und die SOS-Alarme deines Kindes erreichen dich nicht mehr.
  • Erinnerungen und Protokoll: Solange du mit keinem Kind verbunden bist und Eltern-Kontakte (Ziffer 6) nicht nutzt, erinnern wir dich per Push-Benachrichtigung ans Verbinden. Bei deiner Registrierung, jeder Anmeldung und beim Verbinden speichern wir IP-Adresse und Gerätedaten, um nachweisen zu können, wer sich wann mit welchem Kind verbunden hat. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

5. Verantwortungsvoller Umgang

Die Schutzfunktionen der App greifen in die Privatsphäre deines Kindes ein. Du verpflichtest dich:

  • die Schutzfunktionen (Standort, Nachrichten und Anrufe mit deinem Kind, SOS-Alarme) ausschließlich zum Schutz und zur Begleitung deines eigenen (oder dir anvertrauten) Kindes zu nutzen,
  • Standortdaten, Nachrichten und Alarme deines Kindes vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben,
  • die App nicht zur Überwachung anderer Personen einzusetzen,
  • dein Kind nicht zu drängen, die Standort-Freigabe einzuschalten, wenn wir es selbst fragen – diese Entscheidung trifft es selbst,
  • keine Versuche zu unternehmen, Sicherheitsmechanismen der Plattform zu umgehen.

Ein Verstoß kann zur Sperrung oder Löschung des Kontos führen.

6. Eltern-Kontakte: Chat und Anrufe mit anderen Erwachsenen

In Eltern-Kontakte kannst du dich mit anderen Erwachsenen verbinden, die JoinIn Eltern nutzen, mit ihnen schreiben und ohne Zeitbegrenzung telefonieren oder Videoanrufe führen. Der Bereich ist Erwachsenen vorbehalten: Er gehört allein zu JoinIn Eltern, Kinderkonten in JoinIn haben keinen Zugang dazu und sehen nichts davon. Ob hinter einem Elternkonto wirklich eine erwachsene Person steht, prüfen wir dagegen nicht – der Zugang beruht auf der Erklärung der Person selbst (siehe „Zugang“).

  • Zugang: Du kannst den Bereich nutzen, sobald du einmalig bestätigt hast: „Ich bin volljährig“ – zusammen mit diesen Regeln. Zeitpunkt und Fassung speichern wir. Eine Verknüpfung mit einem Kind brauchst du dafür nicht. Mehr verlangen wir nicht: Wir prüfen keine Ausweisdokumente und stellen dein Alter auch auf keinem anderen Weg fest. Der Bereich ist damit durch deine Erklärung geschützt, nicht durch eine technische Prüfung. Solange eine deiner Verknüpfungen mit einem Kind vorübergehend gesperrt oder von uns dauerhaft getrennt ist (Ziffer 4), ist dein Zugang pausiert; bestehende Unterhaltungen kannst du dann nur noch lesen. Eine falsche Bestätigung der Volljährigkeit ist ein erheblicher Verstoß gegen diese Bedingungen. Wir können deinen Zugang zu Eltern-Kontakte dann einschränken und das Vertragsverhältnis beenden (Ziffer 9).
  • Verbinden: persönlich über einen QR- oder Zahlencode, der nur kurz gilt und ständig wechselt, oder über einen Einladungslink, den du selbst weitergibst: Wer ihn öffnet, ist sofort mit dir verbunden – eine Anfrage, die du bestätigen müsstest, gibt es nicht. Ausnahmen: Hast du die Person früher selbst entfernt oder den Link mit einer älteren Version der App erstellt, bekommst du eine Anfrage, die du bestätigst oder ablehnst. Wir benachrichtigen dich, und du kannst die Verbindung jederzeit entfernen oder blockieren. Ein Link gilt 24 Stunden und lässt sich nur einmal verwenden. Du kannst höchstens 20 offene Einladungslinks gleichzeitig haben und jeden davon jederzeit widerrufen. Gib einen Link nur an Personen weiter, die du kennst: Wer einen weitergeleiteten Link als Erstes öffnet, ist mit dir verbunden.
  • Keine Inhaltskontrolle: Wir lesen, scannen und moderieren eure Nachrichten nicht, und es gibt keine Grenze für Länge oder Anzahl der Nachrichten oder für die Dauer eurer Anrufe. Es gelten nur die technischen Dateigrößen unseres Speichers, die die App dir nennt. Damit liegt die Verantwortung für das, was du sendest, bei dir: Du sicherst zu, keine rechtswidrigen Inhalte zu versenden und keine Person zu belästigen, zu bedrohen oder zu täuschen. Teile insbesondere keine Daten von Kindern ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten. Wir prüfen auch nicht, wer dein Gegenüber ist oder wie alt es ist – verbinde dich deshalb nur mit Menschen, die du kennst.
  • Bearbeiten und Löschen: Eigene Nachrichten kannst du 15 Minuten lang bearbeiten und 60 Minuten lang für beide Seiten löschen. Diese Fristen verhindern, dass ein Gespräch nachträglich umgeschrieben wird; sie sind keine Inhaltskontrolle. Danach lässt sich eine einzelne Nachricht nicht mehr für beide Seiten löschen. Den ganzen Chatverlauf mit einem Kontakt kannst du dagegen jederzeit löschen: Mit „Nur für mich löschen“ verschwindet er nur aus deiner Ansicht – dein Kontakt behält seine Kopie und erfährt davon nichts. Mit „Für mich und <Name> löschen“ verschwindet er sofort für euch beide, und dein Kontakt sieht im Chat den Hinweis „<Name> hat den Chatverlauf gelöscht“ mit deinem Namen; das geht nur, solange ihr verbunden seid – keiner von euch hat den anderen entfernt oder blockiert – und dein Zugang zu Eltern-Kontakte besteht, und höchstens 10-mal innerhalb von 24 Stunden. Das Löschen ist kein Mittel gegen dein Gegenüber: Einen für beide gelöschten Verlauf bewahren wir 30 Tage lang versiegelt auf, damit die andere Person – die ihn nicht gelöscht hat – ihn in dieser Zeit in eine Meldung aufnehmen kann (siehe „Blockieren und Melden“); wer ihn gelöscht hat, kann ihn nicht aufnehmen. Unser Team sieht ihn nur, wenn er in eine Meldung aufgenommen wird; innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der 30 Tage löschen wir ihn endgültig. Löscht die Person, die ihn gelöscht hat, ihr Elternkonto, löschen wir den versiegelten Verlauf mit; dann kann die andere Person ihn nicht mehr in eine Meldung aufnehmen. Unabhängig davon kannst du den Kontakt entfernen oder blockieren – damit endet dein Zugang zu der Unterhaltung, während die Kopie deines Kontakts bestehen bleibt. Haben beide Seiten den Kontakt entfernt, löschen wir die Unterhaltung nach 30 Tagen; mit deinem Elternkonto löschen wir sie in jedem Fall mit.
  • Blockieren und Melden: Du kannst jeden Kontakt entfernen oder blockieren. Rechtswidrige Inhalte und Verstöße gegen diese Regeln kannst du nach Art. 16 DSA melden. Mit der Meldung reichst du selbst ein, was unser Team sehen soll (Grund, Beschreibung, bis zu 20 ausgewählte Nachrichten mit Anhängen); nur diese Auswahl sieht unser Team, und wir informieren dich über die Entscheidung. Hat die Person, die du meldest, euren Chatverlauf in den letzten 30 Tagen für beide gelöscht, kannst du mit „Gelöschten Verlauf in die Meldung aufnehmen“ ausdrücklich auch diesen Verlauf einreichen. Der Schalter ist aus, bis du ihn einschaltest; vorausgewählt ist er nur, wenn du die Meldung über „Melden“ am Hinweis „<Name> hat den Chatverlauf gelöscht“ öffnest, und auch dann kannst du ihn ausschalten. Eingereicht werden dann alle Verläufe, die sie in diesen 30 Tagen für beide gelöscht hat – insgesamt höchstens 300 Nachrichten daraus, zuerst die der gemeldeten Person, und Anhänge nur aus ihren Nachrichten, soweit die Größengrenzen für Nachweise es zulassen; sie gehören dann zu deiner Auswahl. Einen Verlauf, den du selbst für beide gelöscht hast, kannst du nicht einreichen. Hast du den Eindruck, dass hinter einem Konto keine erwachsene Person steht, melde uns das bitte ebenfalls – wähle dafür „Anderer Grund“. Missbräuchliche Meldungen können zu Einschränkungen führen.
  • Einschränkungen: Bei Verstößen – auch bei einer falschen Volljährigkeits-Erklärung – können wir dein Konto für Eltern-Kontakte einschränken. Unser Team sieht dafür in seiner Verwaltungsansicht Metadaten zu deinem Konto: ob du mit einem Kind verknüpft bist und ob unser Team eine solche Verknüpfung selbst bestätigt hat, ob dein Zugang gerade freigeschaltet oder pausiert ist, deinen Kontonamen und deine E-Mail-Adresse, den Zeitpunkt deiner Volljährigkeits-Bestätigung, die Zahl deiner Kind-Verknüpfungen und wie sie bestätigt wurden, die Zahl deiner Kontakte, deine letzte Aktivität in Eltern-Kontakte und offene Meldungen gegen dich – aber keine Inhalte. Damit kann es Konten prüfen, zu denen es Meldungen oder andere Hinweise gibt. Wir nennen dir dabei den Grund in Kurzform. Alle anderen Funktionen von JoinIn Eltern bleiben davon unberührt. Löschst du dein Konto, solange eine deiner Verknüpfungen mit einem Kind vorübergehend gesperrt oder von uns dauerhaft getrennt ist, halten wir eine Einschränkung für Eltern-Kontakte fest – gebunden an nicht umkehrbare Hashwerte deiner E-Mail-Adresse und deiner Gerätekennungen, nicht an deinen Namen –, bis unser Team sie aufhebt; das gilt auch, wenn du Eltern-Kontakte nie genutzt hast. Ebenso halten wir die Pause als Einschränkung deines Kontos fest, wenn in dieser Zeit das Konto deines Kindes gelöscht wird. Diese Einschränkungen halten wir automatisch fest; als Begründung nennen wir nur, dass für deine E-Mail-Adresse eine Einschränkung besteht. In einem Elternkonto, das auf einem Gerät eröffnet wird, auf dem zuletzt ein Konto mit einer solchen Verknüpfung angemeldet war, lässt sich Eltern-Kontakte nicht einrichten; Konten, die es auf dem Gerät vorher schon gab, betrifft das nicht.
  • Anrufe: Anrufe laufen möglichst direkt zwischen den Geräten, sonst über einen Relay-Server in der EU. Wir zeichnen keine Anrufe auf und speichern nur den Eintrag im Gesprächsverlauf. Die Qualität hängt von Netz und Geräten ab; eine bestimmte Verfügbarkeit können wir nicht zusichern (Ziffer 7).

Gruppen

  • Gründen und einladen: Du kannst Gruppen mit einem Namen gründen. Einladen darfst du nur Personen, mit denen du in Eltern-Kontakte verbunden bist, und nur als Admin der Gruppe. Lade niemanden gegen seinen erkennbaren Willen ein. Mitglied wird nur, wer die Einladung mit „Beitreten“ annimmt; eine Einladung verfällt nach 7 Tagen, und mit „Keine Einladungen mehr von <Name>“ kann jede Person weitere Einladungen von dir abstellen. Eine Gruppe hat höchstens 64 Mitglieder, offene Einladungen mitgezählt. Wie viele Gruppen du gründen und wie viele Einladungen du in kurzer Zeit verschicken kannst, begrenzen wir zum Schutz vor Missbrauch.
  • Rollen: Wer eine Gruppe gründet, ist ihre Inhaberin oder ihr Inhaber und kann Mitglieder zu Admins machen. Nur Admins können einladen, Mitglieder entfernen und den Gruppennamen ändern; Admins entfernen kann nur die Inhaberin oder der Inhaber. Verlässt sie oder er die Gruppe, geht die Rolle auf ein anderes Mitglied über.
  • Sichtbarkeit: Alle Mitglieder sehen deinen Namen und deine Nachrichten ab ihrem eigenen Beitritt – auch Mitglieder, die nicht deine Kontakte sind. Ob du online bist, sehen weiterhin nur deine Kontakte. Wer neu beitritt, sieht nichts, was vorher geschrieben wurde.
  • Verlassen: Du kannst eine Gruppe jederzeit verlassen. Den Verlauf bis dahin kannst du weiter lesen, bis du die Gruppe aus deiner Liste löschst.
  • Löschen: Eigene Nachrichten kannst du 60 Minuten lang für alle löschen. Den Verlauf einer Gruppe kannst du nur für dich löschen („Nur für mich löschen“); ein Löschen für alle gibt es in Gruppen nicht.
  • Melden und Entfernen: Du kannst ein Mitglied – auch eines, das nicht dein Kontakt ist – oder die Gruppe als Ganzes nach Art. 16 DSA melden. Der Meldung eines Mitglieds fügen wir bis zu 5 umliegende Nachrichten anderer Mitglieder ohne Namen und ohne Anhänge hinzu. Verstößt eine gemeldete Gruppennachricht gegen Recht oder diese Bedingungen, kann unser Team sie für alle Mitglieder entfernen („Von JoinIn entfernt“). Im Übrigen gelten „Keine Inhaltskontrolle“, „Blockieren und Melden“ und „Einschränkungen“ in Gruppen genauso; blockieren kannst du auch Mitglieder, die nicht deine Kontakte sind.
  • Anrufe: Gruppenanrufe gibt es nicht.

Gruppen mit Kindern

Gruppen mit Kindern sind keine Eltern-Kontakte-Gruppen: Für sie gelten zusätzlich diese Regeln.

  • Nur mit eigenem Kind: Du bist Mitglied nur, solange mindestens eines deiner verbundenen Kinder in der Gruppe ist.
  • Fremde Kinder nur über ihre Eltern: Du kannst ein Kind, das nicht deines ist, nicht selbst einladen. Du kannst nur dessen Eltern fragen; sie entscheiden und können ihr Kind jederzeit herausnehmen.
  • Strenge Prüfung: Anders als in Eltern-Kontakte prüfen wir deine Nachrichten automatisch vor dem Zustellen, sobald ein Kind in der Gruppe ist, das nicht deines ist (Datenschutzerklärung, „Gruppen mit Kindern und Erwachsenen“). Nicht zugestellte Nachrichten sieht unser Team.
  • Verhalten: Kein Werben um private Kontakte (Nummern, andere Apps, Treffen), keine Bitten um Fotos, keine Geheimnisse mit Kindern, keine Geschenke. Verstöße führen zur Einschränkung deines Kontos; Hinweise auf Straftaten geben wir an die Behörden weiter.
  • Meldungen: Kinder können dich melden und blockieren; eine Meldung setzt dich bis zur Prüfung aus Gruppen mit fremden Kindern aus.
  • Keine Anrufe in Gruppen mit Kindern.

7. Verfügbarkeit

Wir bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, können sie aber nicht garantieren – etwa bei Wartungen, Störungen von Netz- oder Plattformdiensten oder höherer Gewalt. Push-Benachrichtigungen und Standortdaten hängen zusätzlich von den Geräten, Betriebssystemen und der Netzabdeckung ab und können verzögert oder unzustellbar sein. Verlasse dich in Notfällen daher niemals allein auf die App.

8. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Da die App weder persönliche Aufsicht noch staatliche Notrufdienste ersetzt (siehe Ziffer 2 und 7), übernehmen wir insbesondere keine Haftung dafür, dass eine Benachrichtigung – namentlich ein SOS-Alarm – aufgrund von Geräte-, Betriebssystem-, Netz- oder Plattformbedingungen verzögert, nicht oder nur unvollständig zugestellt wird.

9. Laufzeit und Beendigung

Du kannst dein Konto jederzeit in der App löschen (Profil → Konto löschen). Mit der Löschung enden die Verknüpfungen zu deinen Kindern und der gemeinsame Chat wird entfernt; die eigenen Konten deiner Kinder bleiben bestehen. Ist dabei eine deiner Verknüpfungen vorübergehend gesperrt oder dauerhaft getrennt, halten wir eine Einschränkung für Eltern-Kontakte fest (Ziffer 4). Wir können das Vertragsverhältnis bei erheblichen Verstößen gegen diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft beenden.

10. Änderungen dieser Bedingungen

Über Änderungen dieser Bedingungen informieren wir dich rechtzeitig in der App. Widersprichst du nicht innerhalb der mitgeteilten Frist oder nutzt du die App weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf weisen wir in der Mitteilung gesondert hin.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften deines Aufenthaltsstaates bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Bist du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Zwingende verbraucherschützende Gerichtsstände bleiben unberührt.